Die Daten der Kaufpreissammlung werden in erster Linie zur Erstellung des Grundstückmarktberichtes, der Bodenrichtwertkarte sowie für Gutachten des Gutachterausschusses benötigt.
Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses erteilt jedoch auf Antrag Auskünfte aus der Kaufpreissammlung an Sachverständige zur Erstellung von Gutachten, wenn die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen zugesichert wird. Diese Daten können dann grundstücksbezogen erteilt werden.
Mit Änderung der Gutachterausschussverordnung vom 23.03.2004 können jedoch auch private Antragsteller anonymisierte Auskünfte erhalten. Diese Auskünfte sind kostenpflichtig.
Die Gebühren des Gutachterausschusses für Grundstückswerte richten sich nach den Bestimmungen der Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen (VermWertGebO NRW). Die Gebühren liegen je Wertermittlungsfall, einschließlich bis zu zehn mitgeteilten Vergleichswerten über bebaute oder unbebaute Grundstücke bei 120,00 Euro. Jeder weitere mitgeteilte Vergleichswert kostet 8,00 Euro.