Der Gutachterausschuss erstellt auf schriftlichen Antrag Gutachten über den Mietwert von Immobilien.
Zur Antragstellung reicht ein formloser Antrag mit Angaben der Lagebezeichnung des Objektes und eventueller Stichtage, auf die sich die Wertermittlung beziehen soll. Gutachten über den Mietwert von Immobilien können sowohl Mieter als auch Vermieter beantragen.
Die Bearbeitungszeit liegt je nach Art des Wertermittlungsobjektes und der Höhe des Auftragsbestandes zwischen vier und acht Wochen.