Der Gutachterausschuss erstellt auf schriftlichen Antrag Gutachten über den Verkehrswert von unbebauten und bebauten Grundstücken sowie von Rechten an Grundstücken (z.B. Wohnrechte).
Zur Antragstellung reicht ein formloser Antrag mit Angaben der Lagebezeichnung des Objektes und eventueller Stichtage, auf die sich die Wertermittlung beziehen soll. Sind sie selbst nicht Eigentümer des zu bewertenden Grundstückes, so fügen Sie bitte eine Vollmacht des Eigentümers oder eines Berechtigten sowie ggf. einen Erbschein o.ä. bei.
Die Bearbeitungszeit liegt je nach Art des Wertermittlungsobjektes und der Höhe des Auftragsbestandes zwischen vier und acht Wochen.
Die Gebühren des Gutachterausschusses für Grundstückswerte richten sich nach den Bestimmungen der Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen (VermWertGebO NRW).